Das Guthaben bei Prepaid-Mobilfunkverträgen darf nicht ins Minus rutschen
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Prepaid-Mobilfunkanbietern, nach welchen ein Negativsaldo auf dem Guthabenkonto entstehen kann, welches unverzüglich auszugleichen ist, sind unwirksam. Das Guthabenkonto eines Prepaid-Mobilfunkkunden darf folglich nicht ins Minus rutschen.
Entsprechende Klauseln in Prepaid-Mobilfunkverträgen haben die Landgerichte München I, Az.: 12 O 16908/12, und Frankfurt am Main, Az.: 2-24 O 231/12, für unwirksam erklärt, da diese die Kunden unangemessen benachteiligen. Derartige Klauseln seien „mit der Eigenart und dem Zweck eines Prepaid-Vertrages nicht zu vereinbaren“. Bei Prepaid-Mobilfunkverträgen dürfen die Kunden vielmehr davon ausgehen, dass sie „die volle Kostenkontrolle“ haben. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
LG München I, Urteil vom 14.02.2013 - 12 O 16908/12
14.02.2013 von LG München